Rechtsprechung
   OVG Bremen, 23.07.2014 - 2 A 324/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21652
OVG Bremen, 23.07.2014 - 2 A 324/11 (https://dejure.org/2014,21652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 (https://dejure.org/2014,21652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 (https://dejure.org/2014,21652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG Bremen, 08.09.2015 - 6 K 1003/14

    Umsetzung nach Meldung eines Korruptionsverdachts - Korruption,

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer Umsetzung erfordert, dass der neue Dienstposten nach seiner Wertigkeit dem Amt des Beamten im statusrechtlichen Sinn zugeordnet sein muss, das Personalvertretungsrecht beachtet worden ist und die Entscheidung keine Ermessensfehler aufweist (OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11).

    Innerdienstliche Spannungen, die den reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebs gefährden, stellen einen sachlichen Grund für eine Umsetzung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - VI C 58.65; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11; BayVGH, Beschl. v. 08.03.2013 - 3 CS 12.2365; Sächsisches OVG, Beschl. v. 04.04.2013 - 2 B 304/13).

    Ein überwiegendes Verschulden des umzusetzenden Beamten ist dagegen für eine ermessensfehlerfreie Umsetzungsentscheidung nicht erforderlich (OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11).

  • OVG Bremen, 27.06.2018 - 2 B 132/18

    Umsetzung einer Beamtin beim BAMF - Bestrafung; Dienstweg; Umsetzung

    Die geltend gemachte Verletzung der Pflicht, die Antragstellerin vor Erlass der Umsetzungsverfügung anzuhören (§ 28 VwVfG ; vgl. Urteil des Senats vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Rn. 32, juris), liegt nicht vor.

    Der Senat hat bereits in einer Entscheidung vom 23.07.2014 (- 2 A 324/11 -, juris) die Schwierigkeiten, auf die die Feststellung eines derartigen Missbrauchs des Ermessens stößt, dargelegt.

    Wenn zwar ein Ermessensfehlgebrauch nicht erwiesen ist, objektiv aber eine Situation vorliegt, in der die Behörde sich veranlasst gesehen haben könnte, einen sachfremden Zweck zu verfolgen, genügt das nicht für die Annahme eines Handlungsformenmissbrauchs (Urteil des Senats vom 23.07.2014, - 2 A 324/11 -, Rn. 42 f., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19

    Weg-Umsetzung eines Beamten zu Konfliktlösung

    Sie kann auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung (BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6/13 -, Juris Rn. 18).Bei einer Klage gegen eine "Weg-Umsetzung" kann die Ermessensausübung im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt und damit willkürlich ist, etwa, weil sie sich als Verletzung der Fürsorgepflicht darstellt oder weil die Gründe des Dienstherrn nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 2 C 41/89 -, Juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 40; OVG B.-B., Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 -, Juris Rn. 28).

    Zwar liegt ein Ermessensfehlgebrauch infolge sachfremder Erwägungen vor, wenn eine Umsetzung ausschließlich dazu dient, den Beamten zu bestrafen (OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2010 - 3 ZB 09.392 -, Juris Rn. 9; OVG NRW; Beschluss vom 09.07.2018 - 1 B 1329/17 -, Juris Rn. 8).

    Es ist vielmehr geradezu typisch für Umsetzungen in Konflikt- und Spannungssituationen, dass Anlass für die Umsetzung des Beamten ein vom Dienstherrn missbilligtes Verhalten des betroffenen Beamten ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 43, 54).

    Beeinträchtigungen des täglichen Dienstbetriebs aber, wie sie hier auf der Hand liegen, stellen - unabhängig davon, ob das Verhalten des Beamten auch disziplinarrechtlich von Relevanz ist - regelmäßig unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt, einen sachlichen Grund für die Umsetzung des an den Störungen des Dienstbetriebs nicht unbeteiligten Beamten dar (OVG Bremen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 -, Juris Rn. 22, 39; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 20).

  • VG Magdeburg, 20.07.2017 - 5 B 280/17

    Umsetzung eines Polizeibeamten

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die objektiven Gegebenheiten für die Umsetzung sprechen, jedoch den Beamten an der Spannungssituation oder ihrer Aufrechterhaltung im Gegensatz zu den übrigen Konfliktbeteiligten überhaupt kein Verschulden trifft, so dass er quasi in eine "Opferrolle" gedrängt würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 CE 13.2567 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014, - 2 A 324/11 -, juris).

    In der Umsetzung selbst liegt kein Tadel, denn das Ausmaß des Verschuldens an der Entstehung des Spannungsverhältnisses ist insoweit unerheblich (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014, a. a. O. [m. w. N.]), da vordergründiger Zweck der Umsetzungsmaßnahme die Verbesserung der Kommunikation zwischen der Führungsebene und dem Antragsteller ist, was der polizeibehördlichen Funktionsfähigkeit dient.

    Die Selbstanzeige dient gerade dazu, sich gegen Behauptungen des Dienstherrn zu wenden, die der Beamte für unwahr beziehungsweise unbewiesen hält (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014, a. a. O. [m. w. N.]) .

    Anderenfalls schriebe die verwaltungsgerichtliche Kontrolle zu weitgehend vor, welche Maßnahmen der Personalführung der Dienstherr insoweit zu ergreifen hat (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

    Hat das Verhalten des Beamten einen nicht völlig unerheblichen Beitrag zur Entstehung des Spannungsverhältnisses geleistet, kommt es auch nicht darauf an, ob sich alle als Beleg für dieses Spannungsverhältnis herangezogenen Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Januar 2016 - OVG 4 S 36.15 - BA S. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 - juris Rn. 19 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 - juris Rn. 41; VGH München, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 22, 28, 39).

    Sie ist keine (versteckte) disziplinarische, sondern eine rein dienstliche Maßnahme (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 - juris Rn. 43; VGH München, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 38, jeweils m.w.N.).

  • OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21

    Ausschluss aus einem Bewerbungsverfahren zum Schutz der Funktionsfähigkeit der

    Sind Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel fehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerfG, Beschl. v. 25.08.2016 - 2 BvR 877/16; juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.01.1967 - 6 C 58.65, juris Rn. 36 f.; Beschl. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04, juris Rn. 13; OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).

    Auch kommt es nicht darauf an, ob sich alle zum Beleg dieses Spannungsverhältnisses herangezogenen Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (OVG Bremen, Urt. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11, juris Rn. 41).

  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2015 - 12 L 2087/14

    Umsetzung; Spannungen; Konflikt; Abordnung; Statthafter Antrag

    Soweit der Beamte vor der Umsetzung aus Gründen der Fürsorgepflicht anzuhören ist, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 -, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 07. Februar 1986 - 1 A 2777/83 -, bestand für die Antragstellerin vor Ergehen der Umsetzungsverfügung die Möglichkeit der Stellungnahme, so dass ein Verstoß gegen das Anhörungserfordernis nicht festgestellt werden kann.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 08. September 2010- 1 B 541/10 -, juris Rn. 18, und vom 12. Juni 2014 - 1 A 1064/12 - OVG Bremen, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 -, a. a. O. Rn. 41 m. w. N.

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

    Entsprechend hat der Senat bereits für § 46 BremVwVfG entschieden, dass die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme, die wegen eines Fehlers des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, nach dem Rechtsgedanken des § 46 BremVwVfG ausgeschlossen sein kann, wenn der Fehler im Mitbestimmungsverfahren offensichtlich keinen Einfluss auf die Entscheidung in der Sache hat (Beschluss des Senats vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Rn. 34, [...] unter Hinweis auf: BVerwGE 110, 173, 180; BVerwGE 86, 244, 253; BVerwG, Beschluss vom 27.01.1998 - 1 WB 51/97 -, NZWehrr 1998, 248 ; NdsOVG, Beschluss vom 15.03.2007 - 5 ME 295/06 -, [...]).
  • VG Würzburg, 30.09.2014 - W 1 K 12.767

    Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die objektiven Gegebenheiten für die Umsetzung sprechen, jedoch den Beamten an der Spannungssituation oder ihrer Aufrechterhaltung im Gegensatz zu den übrigen Konfliktbeteiligten überhaupt kein Verschulden trifft, so dass er quasi in eine "Opferrolle" gedrängt würde (OVG Bremen, U.v. 23.7.2014 - 2 A 324/11 - juris Rn. 41; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27).
  • VG Wiesbaden, 18.05.2016 - 3 L 1241/15

    Rechtswidrigkeit der Umsetzung einer Abteilungsleiterin ohne

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zwar die objektiven Gegebenheiten für die Umsetzung sprechen, jedoch den Beamten an der Spannungssituation oder ihrer Aufrechterhaltung im Gegensatz zu den übrigen Konfliktbeteiligten überhaupt kein Verschulden trifft, so dass er quasi in eine "Opferrolle" gedrängt würde (vgl. OVG Bremen, U. v. 23.07.2014 - 2 A 324/11 - BayVGH, B. v. 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 -, jeweils nach juris).
  • VG Düsseldorf, 17.10.2022 - 2 L 1125/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht